Konditionen
Therapiekosten
Abrechnung im Anordnungsmodell
Abrechnung nach dem Anordnungsmodell
Wenn Sie über die Grundversicherung abrechnen lassen möchten, fragen Sie mich am besten per e-Mail an, ob ich einen freien Therapieplatz habe. Sobald Sie meine Zusage haben, bitten Sie Ihren Hausarzt um eine 1.Anordnung für 15 Sitzungen Psychotherapie für die zu behandelnde Person. Am Einfachsten ist es, wenn die Hausarztpraxis mir diese per E-Mail (regine.goetz@psychologie.ch, bei HIN datengeschützt) zusendet. Vor Ablauf der 15 Sitzungen darf der Hausarzt bei Bedarf auf meine Anfrage hin eine weitere Anordnung über 15 Sitzungen ausstellen.
Nach den ersten 30 Sitzungen verlangt der Gesetzgeber für die Weiterfühung der Therapie die Konsultation eines Psychiaters und einen Bericht zuhanden der Krankenkasse.
Für Selbstzahler
Wenn Sie nicht über die Krankenkasse abrechnen, besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler abzurechnen. Für das Erstgespräch rechne ich 60 bis 90 Minuten ein. Danach dauern die Sitzungen in der Regel 50 Minuten.
50 Minuten kosten 150 Franken.
60 Minuten kosten 180 Franken.
90 Minuten kosten 270 Franken.
Wenn es für Sie schwierig ist, die Therapie zu finanzieren, sprechen Sie mich bitte darauf an.
Zusatzversicherung
Manche Klientinnen und Klienten haben weiterhin die Möglichkeit, von ihrer Zusatzversicherung einen Beitrag an eine Psychotherapie zu erhalten.
Wenn Sie in der Grundversicherung eine hohe Franchise gewählt haben, kann es für Sie vorteilhafter sein, die Therapie selbst zu bezahlen und sich einen Teil davon von der Zusatzversicherung erstatten zu lassen. Bitte besprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, was in Ihrem Fall das beste Vorgehen ist.
SVA
Ich habe auch die Zulassung, um die Therapie über die SVA abzurechnen. Dafür muss eine Kostengutsprache der SVA vorliegen.